Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ursula Wichterich

Vor Beginn einer Psychotherapie kommen viele Fragen auf. Vielleicht fragen Sie sich:

"Braucht mein Kind überhaupt eine Kindertherapie? Wann sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?

Werden die Kosten von der Versicherung übernommen? Wie läuft eine Therapie ab?"

Im Folgenden finden Sie einige Informationen, die hilfreich für Sie sein könnten. Sie haben noch weitere Fragen?

Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

  • Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

    Gelegentliche Krisen und Probleme gehören zu einer normalen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter dazu. Wenn ein Kind sehr unter seinen Problemen leidet und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen hierdurch beeinträchtigt wird, kann eine Psychotherapie helfen.

      

    Eine Psychotherapie kann vor allem dann hilfreich sein wenn:

    • die Probleme sehr stark ausgeprägt sind
    • die Symptome über einen längeren Zeitraum andauern
    • die Verhaltensweisen altersuntypisch sind
    • ein hoher Leidensdruck beim Kind/ Jugendlichen besteht
    • andere Menschen (Familie) ebenfalls unter den Symptomen leiden
    • der Alltag stark beeinträchtigt ist
    • die Probleme sehr ungewöhnlich sind
    • körperliche Symptome hinzukommen
    • die Beschwerden immer mehr zunehmen
    • die weitere Entwicklung gefährdet sein könnte
  • Bei welchen Problemen kann ich dich/ Ihr Kind unterstützen?

    Bei folgenden Problemen hat sich die Verhaltenstherapie als sehr wirksam gezeigt und ich unterstütze dich/Sie gern:

    • Angststörungen/ Phobien (z.B. Angst in sozialen Situationen, Panikanfälle, Angst vor Trennung von Bezugspersonen, Angst vor etwas Bestimmtem z.B. Hundeangst, Aufzug fahren, Ansteckung durch Corona...)
    • Zwangsstörungen "Zwänge" (wenn man Dinge immer wieder tun muss oder blöde, peinliche, quälende Gedanken immer wieder denken muss. Sich immer wieder aufdrängende belastende Gedanken z.B. "ich bin schmutzig, verseucht" und Handlungen z.B. häufiges, zwanghaftes Händewaschen, zählen, ordnen, kontrollieren.)
    • Selbstwertprobleme (kein Selbstbewusstsein haben, sich selbst nicht für liebenswert halten)
    • Trichotillomanie (sich selbst die Haare ausreißen)
    • Depression (Traurigkeit, Erschöpfung, "keine Lust auf nix mehr", Hoffnungslosigkeit, kaum noch Freude, Reizbarkeit, Rückzug von Freunden und kein Interesse mehr an Hobbys, kein Vertrauen mehr in die eigenen Fähigkeiten und Stärken...)
    • Mutismus (Schweigen, obwohl man sprechen kann)
    • Konzentrations - und Aufmerksamkeitsprobleme (ADHS/ADS)
    • Störungen des Sozialverhaltens (Aggressivität, sich nicht an Regeln halten ...)
    • Anpassungsstörungen (z.B. nach Trennung der Eltern, Umzug, Einschulung, Tod eines Angehörigen, Corona...)
    • Psychosomatische Beschwerden (z.B. Kopf- und Bauchschmerzen, vorausgesetzt es liegen keine körperl. Erkrankung vor)
    • Ausscheidungsstörungen (z.B. Einnässen)
    • Ticstörungen (z.B. mit den Augen blinzeln, räuspern, Geräusche machen, Laute ausstoßen, Tourette-Syndrom...)
    • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Binge-Eating)
    • Impulskontroll- und Verhaltensstörungen (z.B. Trichotillomanie: sich selbst die Haare ausreißen)
  • Kosten

    • Private Kassen und Beihilfe

    Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Kostenerstattung hängt von dem individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Informieren Sie sich daher vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle über die jeweiligen Modalitäten.


    • Gesetzliche Krankenversicherungen

    Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass kein Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen/ der kassenärztlichen Vereinigung (=Kassensitz) besteht, da so gut wie keine Kassensitze mehr freigegeben werden. In bestimmten Fällen ist es jedoch auch für gesetzlich Versicherte möglich, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

    Weitere Informationen zu dem sogenannten "Kostenerstattungsverfahren" erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf www.kassenwatch.de 


    • Selbstzahler

    Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. In diesem Fall sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden und bekommen meist sehr rasch einen Therapieplatz. Die Krankenkasse oder andere Institutionen erhalten in diesem Fall keinerlei Informationen oder Daten. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

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